Das Kircheninstitut hat den Auftrag, die Entwicklungen im religiös-weltanschaulichen Bereich zu beobachten und ihre Bedeutung für das Pastafaritum zu klären. Es erledigt seine Aufgaben in den folgenden Fachbereichen:
Das Kircheninstitut betreibt sozialwissenschaftliche Forschung und darauf basierende Öffentlichkeitsarbeit, um aufzuzeigen, wie Glaube und Kirche sich unter den geistigen Bedingungen unserer Zeit darstellen und was sie im Sinne des Evangeliums sind. Es liefert den akademischen Sozialwissenschaften Informationen, Berichte und Einschätzungen über verschiedene religiöse und weltanschauliche Entwicklungen und Gruppierungen.
Dekanat: Prof. Dr. Barbara Käser-Lasanger
Zu den Religionswissenschaften leistet das Kircheninstitut grundlegende Beiträge in den Fachgebieten:
Dekanat: Prof. Dr. Gisela Spätzle
In Vorbereitung der Gründung Pastafarisch-Theologischer Fakultäten an den staatlichen Universitäten werden im Bereich der Kirchenwachstumswissenschaften Grundlagen geschaffen für den Aufbau folgender Institute:
Die Planungen orientieren sich an Kapazitäten katholischer, evangelischer, jüdischer, schiitischer, sunnitischer und weiterer Theologien. Bezogen auf Deutschland ist derzeit von etwa 1.000 Lehrstühlen, 10.000 Professuren bzw. wissenschaftlichen Mitarbeitenden und 100.000 Studienplätzen für Pastafari auszugehen. Im Schwerpunkt widmet es sich dem interreligiösen Dialog.
Dekanat: Prof. Dr. theol. Ludwig Ramen
Das Kircheninstitut gewährleistet eine rege gutachterliche Tätigkeit zu kirchen- und staatskirchenrechtlichen Fragestellungen, die aus dem übergeordneten Themenfeld des Weltanschauungsrechts an das Institut herangetragen werden. Die Stellungnahmen und Rechtsgutachten werden im engen Austausch mit dem Arbeitskreis der pastafaridemokratischen Juristinnen und Juristen (APJ) für staatliche, kirchliche und weitere Bedarfsträger erstellt. Die Tätigkeit deckt unter anderem folgende Rechtsgebiete ab:
Im Einzelnen die Materien:
Im Archiv des Instituts wird eine einzigartige rechtswissenschaftliche Sammlung an Rechtsquellennachweisen vorgehalten, in welcher kirchlich einschlägige staatliche Rechtsnormen und die Rechtsprechungsbeilagen der Dokumentation wichtiger Entscheidungen staatlicher Gerichte enthalten sind.
Dekanat: Prof. Dr. Hans Michael Nudelmeyer, LL.M.
Das Kircheninstitut bietet Zugang zu einer Bibliothek mit rund drei Millionen Publikationen. Eine Recherche im Bestand ist über den folgenden Link möglich: www.wikipedia.de