Kreuzerlass: Söder-Projekt der Pastafari in Bayern auf Erfolgskurs
Am 19. Dezember 2023 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass es keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern gebe. Während das Urteil vielerorts auf Kritik stieß, begrüßte der Arbeitskreis pastafaridemokratischer Juristen (APJ) die Entscheidung ausdrücklich. In einer aktuellen Stellungnahme würdigt der APJ sowohl den sogenannten Kreuzerlass als auch das Urteil als wichtige Etappen auf dem Weg zur Einführung von Biervulkanen in bayerischen Behörden. Das Kircheninstitut dokumentiert hier die Stellungnahme des APJ im Wortlaut: