Kategorie: Rechtsprechungsbeilagen

Kreuzerlass: Söder-Projekt der Pastafari in Bayern auf Erfolgskurs

Am 19. Dezem­ber 2023 entsch­ied das Bun­desver­wal­tungs­gericht in Leipzig, dass es keinen Anspruch auf Ent­fer­nung von Kreuzen in Dien­st­ge­bäu­den des Freis­taats Bay­ern gebe. Während das Urteil vielerorts auf Kri­tik stieß, begrüßte der Arbeit­skreis pasta­faridemokratis­ch­er Juris­ten (APJ) die Entschei­dung aus­drück­lich. In ein­er aktuellen Stel­lung­nahme würdigt der APJ sowohl den soge­nan­nten Kreuzer­lass als auch das Urteil als wichtige Etap­pen auf dem Weg zur Ein­führung von Biervulka­nen in bay­erischen Behör­den. Das Kirchenin­sti­tut doku­men­tiert hier die Stel­lung­nahme des APJ im Wort­laut:

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